Dienstag, 23. März 2004

§ 191 Störung einer Bestattungsfeier

Wer wissentlich eine Bestattungsfeier durch einen Lärm, der geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, oder durch ein anderes solches Verhalten stört, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

(auszug aus dem strafgesetzbuch...)

wer kann mir beweisen, dass ich es wissentlich getan habe...

mal angenommen ich fliege mit einem fallschirm.. und lande zufällig - weil ungeübt - auf dem friedhof .... was passiert dann?
Nimbus4DM - 28. Mär, 11:48

Ach du meine Güte.

Was ist dann mit lautem niesen und mit urinieren hinter einem Baum während einer Trauerfeier? wobei, dann bei einer Haftstrafe habe ich wenigstens immer ein Klo in der nähe.

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das lese ich


Karl Marx, Friedrich Engels, Iring Fetscher
Studienausgabe II. Politische Ökonomie.

und das hör ich


Norah Jones
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