§ 191 Störung einer Bestattungsfeier
Wer wissentlich eine Bestattungsfeier durch einen Lärm, der geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, oder durch ein anderes solches Verhalten stört, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
(auszug aus dem strafgesetzbuch...)
wer kann mir beweisen, dass ich es wissentlich getan habe...
mal angenommen ich fliege mit einem fallschirm.. und lande zufällig - weil ungeübt - auf dem friedhof .... was passiert dann?
(auszug aus dem strafgesetzbuch...)
wer kann mir beweisen, dass ich es wissentlich getan habe...
mal angenommen ich fliege mit einem fallschirm.. und lande zufällig - weil ungeübt - auf dem friedhof .... was passiert dann?
128minuten - 23. Mär, 12:49
Ach du meine Güte.